|
Voraussetzung für die Durchführung einer Baumfällung ist das Vorliegen der entsprechenden Baumfällgenehmigung. Diese Genehmigung wird von den ortsansässigen Behörden unter Beachtung der Baumsatzungen oder Baumschutz-Verordnungen erteilt. Eine solche Genehmigung (sofern erforderlich*) muss bei Auftragserteilung vorliegen. * Nicht für jede Baumart muss eine solche Fäll-Genehmigung vorliegen, z.B. ist in manchen Orten das Fällen einer Fichte nicht genehmigungspflichtig. Zu unseren Leistungen im Bereich Baumfällung zählen z.B.
Was passiert nach dem Fällen der Bäume? In der Regel wünschen unsere Kunden die komplette Beräumung der Fläche. Gerne übernehmen wir auch den Abtransport des Schnittgutes und des Baumstammes sowie die Entfernung des Wurzelstockes. Bitte teilen Sie uns bei Auftragsvergabe ihre diesbezüglichen Wünsche mit. Bildergalerie Baumfällung |
Was wir tun...
Baumfällung - Baumbiber - Baumpflege, Baumfällung, Baumgutachten, Wiesenpflege, Forstarbeiten










Wir führen Baumfällungen für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Firmenkunden durch.