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Voraussetzung für die Durchführung einer Baumfällung ist das Vorliegen der entsprechenden Baumfällgenehmigung. Diese Genehmigung wird von den ortsansässigen Behörden unter Beachtung der Baumsatzungen oder Baumschutz-Verordnungen erteilt. Eine solche Genehmigung (sofern erforderlich*) muss bei Auftragserteilung vorliegen. * Nicht für jede Baumart muss eine solche Fäll-Genehmigung vorliegen, z.B. ist in manchen Orten das Fällen einer Fichte nicht genehmigungspflichtig. Zu unseren Leistungen im Bereich Baumfällung zählen z.B.
Was passiert nach dem Fällen der Bäume? In der Regel wünschen unsere Kunden die komplette Beräumung der Fläche. Gerne übernehmen wir auch den Abtransport des Schnittgutes und des Baumstammes sowie die Entfernung des Wurzelstockes. Bitte teilen Sie uns bei Auftragsvergabe ihre diesbezüglichen Wünsche mit. Bildergalerie Baumfällung |
- Professionelle Baumpflege Wir schneiden sowohl Obstbäume als auch Laub- und Nadelbäume fachgerecht. Unsere Mitarbeiter sind in der ZTV-Baumpflege geschult und verfügen über langjährige Erfahrung im Schnitt unterschiedlichster Gehölzarten.
- Fachgerechte Baumfällung Wir führen Baumfällungen für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Firmenkunden durch.
- Wurzelstockfräsen Wir beseitigen auf Wunsch die Wurzelstöcke der gefällten Bäume.
- Baumgutachten nach VTA Wir fertigen für Sie Baumgutachten mittels der VTA-Methode (Visual Tree Assessment) an.
- Hecken, Wiesen & Ufer Auch für Heckenschnitt sowie Ufer- und Wiesenpflege haben wir das notwendige Know-How.
- Wald- und Forstarbeiten Wir führen für Sie Waldarbeiten auch unter erschwerten Bedingungen durch.




Wir führen Baumfällungen für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Firmenkunden durch.