Baumfällung
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Baumbiber - BaumfällungWir führen Baumfällungen für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Firmenkunden durch.

Voraussetzung für die Durchführung einer Baumfällung ist das Vorliegen der entsprechenden Baumfällgenehmigung. Diese Genehmigung wird von den ortsansässigen Behörden unter Beachtung der Baumsatzungen oder Baumschutz-Verordnungen erteilt. Eine solche Genehmigung (sofern erforderlich*) muss bei Auftragserteilung vorliegen.

* Nicht für jede Baumart muss eine solche Fäll-Genehmigung vorliegen, z.B. ist in manchen Orten das Fällen einer Fichte nicht genehmigungspflichtig.

Zu unseren Leistungen im Bereich Baumfällung zählen z.B.

  • die Fällung kranker Bäume,
  • die Fällung von Bäumen, die zur Gefahr von Leib und Leben werden können (Stichwort Verkehrssicherungspflicht!),
  • die Fällung von Bäumen im Rahmen einer Baufeldberäumung oder auch
  • die Fällung von Bäumen im Rahmen der Gehölzfreihaltung bei Stromleitungen und Trassen.
    (Speziell für dieses Einsatzgebiet verfügen unsere Mitarbeiter über eine Einweisung als elektrotechnische Personen und dürfen Arbeiten an Stromleitungen bis zu 110kV vornehmen.)

Was passiert nach dem Fällen der Bäume?

In der Regel wünschen unsere Kunden die komplette Beräumung der Fläche. Gerne übernehmen wir auch den Abtransport des Schnittgutes und des Baumstammes sowie die Entfernung des Wurzelstockes.

Bitte teilen Sie uns bei Auftragsvergabe ihre diesbezüglichen Wünsche mit.

Bildergalerie Baumfällung

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